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Kündigung

Kündigungsgründe

Mit einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis. Eine große Rolle spielen dabei die Kündigungsgründe. Der Kündigungsgrund ist jedoch nur einer von mehreren Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Kündigungsgründe müssen auch nicht zwingend im Schreiben an den Arbeitnehmer genannt werden.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Im Einzelnen kommen folgende Kündigungsarten in Betracht:

  • die ordentliche („normale“) Kündigung
  • die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
  • die Änderungskündigung (bei der einzelne Arbeitsbedingungen geändert werden)

Außerordentlich bzw. fristlos (auch: Kündigung aus wichtigem Grund):

Hier möchte der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Die Erklärung hat schriftlich zu erfolgen. Diese Art kann nur in besonders schweren Fällen ausgesprochen werden.

Was sind Kündigungsgründe für eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung?

Ein wichtiger Kündigungsgrund können zum Beispiel Straftaten wie Diebstahl und Unterschlagung oder Gewalt gegenüber Vorgesetzten und Kollegen sein. Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund wäre ein erheblicher Pflichtverstoß wie zum Beispiel Rufschädigung oder Arbeitsverweigerung.

Ordentlich:

Eine ordentliche Kündigung unterliegt bestimmten Kündigungsfristen.

Was sind Kündigungsgründe für eine ordentliche Kündigung? Sie erfordert grundsätzlich keinen Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber muss jedoch einen Kündigungsgrund nachweisen sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Ansonsten ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. Es gibt betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungsgründe.

Betriebsbedingt:

Was sind Kündigungsgründe für eine betriebsbedingte Kündigung? Betriebsbedingt gekündigt wird zum Beispiel aufgrund von Personalabbau durch Betriebsschließung oder Standortveränderungen. Eine Insolvenz des Arbeitgebers kann ebenfalls ein Kündigungsgrund für eine betriebsbedingte Kündigung sein.

Personenbedingt:

Was sind Kündigungsgründe für eine personenbedingte Kündigung? Hier liegen die Kündigungsgründe beim Arbeitnehmer selbst. Er kann die Aufgaben des Arbeitsvertrages nicht mehr erfüllen und dies führt zum Beispiel zu einer Kündigung wegen Krankheit. Diese fällt unter die personenbedingte Kündigung. Bei einer Kündigung während Krankheit muss die Genesungsprognose des Arztes negativ sein. Eine Kündigung wegen Krankheit kann ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kann. Wenn sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers bessert, kann „personenbedingt“ keine Kündigung ausgesprochen werden.

Verhaltensbedingt:

Was sind Kündigungsgründe für eine verhaltensbedingte Kündigung? Wichtige Kündigungsgründe hierfür sind zum Beispiel sexuelle Belästigung, unzulässige Nebentätigkeit oder ständiges Zuspätkommen.

Was sind Kündigungsgründe für mich als Arbeitnehmer?

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wie folgt geregelt: Das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Sie sollte immer schriftlich erfolgen. Hier sollte der Arbeitgeber gleich im Vorfeld mich zu Rate ziehen um eine wirklich rechtskräftige, saubere Kündigung auszusprechen.

Als Arbeitnehmer ist es ratsam sofort uns zu konsultieren, sobald Sie die Kündigung erhalten haben.

Kündigung aus wichtigem Grund:

Eine Kündigung aus wichtigem Grund entspricht einer außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitgeber ist beispielsweise möglich bei Eigentumsdelikten wie Diebstahl, bei Manipulation der Zeiterfassung oder auch fehlender Arbeitsgenehmigung bei Nicht-EU-Nationalität. Kündigungsgründe der Arbeitnehmer sind denkbar bei Lohnrückständen und Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber.

Wie gehe ich bei einer Kündigung vor?

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden. Doch wie formuliert man das Kündigungsschreiben? Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen formelle Vorschriften einhalten, eine wirksame Kündigung benötigt zum Beispiel immer eine handschriftliche Unterschrift.

Eine Vorlage für eine ordentliche Kündigung Muster können Sie hier (LINK (ordentliche Kündigung Muster)) herunterladen.

Was ist zu beachten?

Bei einer ordentlichen Kündigung sind für den Arbeitnehmer Kündigungsfristen relevant. Selbstverständlich ist, dass die Kündigung fristgerecht sein muss. Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Dies ist die Arbeitnehmer Kündigungsfrist.

Kündigungsfrist ​ohne Arbeitsvertrag

Die Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer beträgt vier Wochen. In der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Frist von zwei Wochen.

Kündigung

Kündigungsschutz

Unter Kündigungsschutz versteht man gesetzliche Regelungen, die die Kündigung eines Vertrages erschweren oder ausschließen. Arbeitnehmer sind prinzipiell nach dem Kündigungsschutzgesetz geschützt (KSchG).

Kündigung Schwangerschaft

Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft besteht für den Arbeitgeber Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilt.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Laut § 7 Abs. 4 BUrlG ist Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden kann, abzugelten. Bis 30. Juni eines Jahres hat der Arbeitnehmer Anspruch auf anteiligen Urlaub. Auf jeden vollen Beschäftigungsmonat entfällt ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Nach dem 1. Juli muss der gesamte Mindesturlaub genehmigt werden.

Kündigung vor Arbeitsantritt

Erhält der Arbeitnehmer ein attraktiveres Angebot oder muss der Arbeitgeber seine Planung anpassen, so kann dies zu einer Kündigung vor Arbeitsantritt führen. Sofern die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag nicht ausgeschlossen ist, lässt sich ein Arbeitsverhältnis schon nach Abschluss des Arbeitsvertrages kündigen.