Kanzlei Peter Steinlehner

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Anwalt Arbeitsrecht München

Eine fundierte und professionelle juristische Beratung ist auch im Berufsleben von Wichtigkeit und als Anwalt für Arbeitsrecht München stehe ich, Rechtsanwalt Peter Steinlehner, meinen Mandaten jederzeit persönlich, kompetent und mit vollem Einsatz zur Seite. Wir als Kanzlei für Arbeitsrecht beraten Sie als Arbeitnehmer, oder auch Unternehmen als Arbeitgeber in Bezug auf arbeitsrechtliche Fragestellungen. Meinen Mandaten leiste ich im Bereich Arbeitsrecht vor allem zu folgenden Themen individuelle und fachkundige Rechtsberatung und Rechtsbeistand:

Kündigung, Kündigungsfristen, Kündigungsschutz, Kündigungsschreiben und Abfindung:

Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, müssen viele Aspekte beachtet und eingehalten werden. So bedarf das Kündigungsschreiben der schriftlichen Form und der Einhaltung bestimmter Fristen. Unter Umständen genießt der Arbeitnehmer aber auch Kündigungsschutz, z.B. während Schwangerschaft und Mutterschutz oder wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Im Falle einer Kündigung sollte man außerdem prüfen, ob die Auszahlung einer Abfindung erwirkt werden kann.

Abmahnungen:

Einer verhaltensbedingten Kündigung geht meist eine Abmahnung des Arbeitgebers voraus, welche vom Vorgesetzten ausgesprochen werden muss. Auch hierbei gilt es einige Punkte zu beachten, damit diese rechtswirksam ist: So muss beispielsweise der zu beanstandende Sachverhalt mitsamt Ort, Zeit etc. dokumentiert und geschildert sein. Die Rechtswirksamkeit einer Abmahnung sollte juristisch geprüft sein.

Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kündigung

Kanzlei für Arbeitsrecht Steinlehner

Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge:

Während in einem Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Rechten und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wird, kann ein Arbeitsverhältnis durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag beendet werden. Beide Verträge bedürfen bestimmter inhaltlicher und formeller Elemente damit diese wirksam sind und sollten vor Unterzeichnung juristisch geprüft werden. Vor allem bei einem Aufhebungsvertrag gilt es einiges zu beachten, wie bestimmte Aufklärungspflichten oder die Möglichkeit einer Abfindungszahlung. Bei Arbeits- wie Aufhebungsverträgen kommt es in manchen Fällen mitunter auch vor, dass diese zum Beispiel unter zeitlichem oder psychischem Druck unterzeichnet werden – ob und wie solche Verträge durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung gelöst werden können, sollte individuell durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht juristisch abgeklärt werden.

Ausstehende Ansprüche auf Urlaub:

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass Urlaubsanspruch aussteht. In manchen Fällen, wie beispielsweise durch das Beenden eines Arbeitsverhältnisses, kann ein solcher Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, in anderen Fällen muss der Urlaub gewährt werden, in weiteren Fällen kann er zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Welche Rechte, Möglichkeiten und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben, darüber kläre ich meine Mandanten als Anwalt für Arbeitsrecht München auf.

Ausstehende Ansprüche auf Lohn:

Ist ein Arbeitgeber in Zahlungsverzug, so ergeben sich für den Arbeitnehmer verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Rechte. So kann man beispielsweise die Arbeitsleistung verweigern oder Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen. Wie ein Arbeitnehmer in solch einer Situation am besten vorgeht, kann durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in München fachkundig und individuell abgeklärt werden.

Arbeitszeugnisse:

Nicht selten stehen Arbeitgeber vor der Frage, was in einem Arbeitszeugnis stehen muss und wie man ein solches formuliert. Arbeitnehmer hingegen sollten unbedingt Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis einfordern und wenn nötig einklagen. In manchen Fällen benötigen Arbeitnehmer außerdem Hilfe bei der inhaltlichen Prüfung oder juristischen Anfechtung eines Arbeitszeugnisses. In all diesen Fällen kann man sich durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in München unterstützen lassen.

Mobbing am Arbeitsplatz:

Ein Arbeitnehmer, der sich durch Mobbing in seinem Arbeitsalltag eingeschränkt fühlt, ist der Situation nicht hilflos ausgeliefert. Da solche Fälle jedoch meist sehr komplex sind und individuell analysiert werden müssen, ist es ratsam, hierfür rechtlichen Beistand einzuholen. Mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht lotet man das passende Vorgehen aus, vor allem falls man mit einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage vor Gericht gehen möchte.

 

Probezeit und Kündigung während der Probezeit:

Die Probezeit beträgt maximal sechs Monate und muss im Arbeitsvertrag vereinbart sein. In diesem Zeitraum haben Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von maximal zwei Wochen ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Auch zum Thema Probezeit und Kündigung während der Probezeit kann juristischer Rat hilfreich sein.

Mutterschutz:

Für Frauen gilt vor wie nach der Geburt des Kindes eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen: Der sogenannte Mutterschutz umfasst unter anderem eine Regelung zur Dauer des Mutterschutzes und zur Vergütung während dieses Zeitraums. Hier gilt es individuell abzuklären, wann und mit welcher Dauer der Mutterschutz in Kraft tritt.

Elternzeit:

Wer sich den Haushalt mit einem Kind teilt und für dessen Betreuung und Erziehung verantwortlich ist, hat das Recht auf die sogenannte Elternzeit. Was das Beantragen und den Zeitraum der Elternzeit sowie die Vergütung und den Kündigungsschutz während des Mutterschutzes etc. angeht, sollten Sie sich bei Problemen, Schwierigkeiten und Unsicherheiten von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht juristisch beraten lassen.

Wie ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München arbeite:

Als Anwalt für Arbeitsrecht München kämpfe ich für das Recht meiner Mandanten und profitiere dabei von meiner jahrelangen Berufserfahrung. Ich bin sowohl als Anwalt für Arbeitnehmer als auch als Anwalt für Arbeitgeber tätig. Ein erstes persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in München kann unter folgendem Kontakt vereinbart werden:

 

Kanzlei Peter Steinlehner

Söckinger Str. 37a
82319 Starnberg
Tel: 08151 65 00 55 0

 

In einem ersten Gespräch schildert mir mein Mandat den Status Quo und ich gebe eine erste individuelle Einschätzung zu Chancen und Möglichkeiten im entsprechenden Fall. Ich berate zum weiteren Vorgehen, gebe individuelle Empfehlungen und gemeinsam entscheiden wir dann, ob juristische Maßnahmen getroffen werden sollen und welcher Rechtsweg eingeschlagen wird. Gerne vertrete ich meine Mandanten darüber hinaus auch als Strafverteidiger, Anwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht. Darüber hinaus unterstützt Sie meine Kollegin Frau Resch als Fachanwältin für Familienrecht.