Kanzlei Peter Steinlehner

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Kündigung

Kündigungsgründe

Mit einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis. Eine große Rolle spielen dabei die Kündigungsgründe. Der Kündigungsgrund ist jedoch nur einer von mehreren Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung. Kündigungsgründe müssen auch nicht zwingend im Schreiben an den Arbeitnehmer genannt werden.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Im Einzelnen kommen folgende Kündigungsarten in Betracht:

  • die ordentliche („normale“) Kündigung
  • die außerordentliche (fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund
  • die Änderungskündigung (bei der einzelne Arbeitsbedingungen geändert werden)

Außerordentlich bzw. fristlos (auch: Kündigung aus wichtigem Grund):

Hier möchte der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Die Erklärung hat schriftlich zu erfolgen. Diese Art kann nur in besonders schweren Fällen ausgesprochen werden.

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