Kanzlei Peter Steinlehner

Ihr Experte für Arbeitsrecht in München

Kontaktieren Sie uns jetzt!
08151 65 00 55 0

Abfindung

Oftmals hört man in den Nachrichten oder liest in der Zeitung, dass ein Vorstandschef Millionen an Abfindung bei Kündigung erhalten hat. Nun fragt man sich als „normaler“ Arbeitnehmer, wie kommt man zu so viel Geld? Was muss ich dafür tun?

Abfindung, was ist das?

Erst einmal vorneweg, ein Arbeitnehmer hat per se keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Entlassungsentschädigung und dient per Definition als eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

Letztendlich ist eine Abfindung an den Arbeitnehmer eine Art Abgeltung der sozialen und wirtschaftlichen Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Die Zahlung wird in einer Aufhebungsvereinbarung oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches vereinbart.

| | | Next → |