Kanzlei Peter Steinlehner

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Strafrecht & Versicherungsrecht

Schnell kann es im Alltag passieren: Eine unbedachte Reaktion im Eifer des Gefechts, kurz nicht aufgepasst oder auch gänzlich unschuldig – und schon wird man mit dem Strafrecht konfrontiert. In dieser Situation – unabhängig vom Stadium des Verfahrens – unterstütze ich, Peter Steinlehner, Strafverteidiger in München, meine Mandanten kompetent, vertrauensvoll und mit vollem Einsatz.

Das Recht auf einen Anwalt und das Schweigerecht im Strafrecht

Als Beschuldigter in einem Strafrechtsverfahren hat man (gemäß dem deutschen Strafrecht) das Recht auf einen Anwalt für Strafrecht, einen sogenannten Strafverteidiger, und das auch schon vor der ersten polizeilichen Vernehmung. Zwar muss man sich nicht in allen Fällen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, empfehlenswert ist es aber dennoch.

Zum einen verfügt ein kompetenter Anwalt für Strafrecht über umfangreiches Fachwissen, das dem Beschuldigten nur zugutekommen kann: Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht klärt seinen Mandanten zu seinen individuellen rechtlichen Möglichkeiten, Chancen und Pflichten auf und berät ihn bezüglich einer möglichen Aussage zum Tatvorwurf oder zum Gebrauch des Aussageverweigerungsrechts.

Zum anderen hat ein Strafverteidiger die Option, durch einen entsprechenden Antrag Einsicht in die Akten zu erhalten – im Gegensatz zum Beschuldigten, dem dieses Recht verwehrt bleibt. So können Hergang und aktueller Stand der Ermittlungen nachvollzogen und geprüft werden und eine geeignete Strategie für das weitere Vorgehen erarbeitet werden.

Um die Weichen in einem Strafrechtsprozess von Anfang an richtig zu stellen, sollte man einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate ziehen. Und – zumindest bis das weitere Vorgehen mit dem Anwalt besprochen ist – auch unbedingt von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Das Schweigerecht gilt als Grundrecht und wird in keinem Fall negativ, also zum Beispiel als Tateingeständnis oder ähnliches, gewertet.

Strafrecht

Meine Aufgabenbereiche und Schwerpunkte als Strafverteidiger in München

Das Strafrecht umfasst zahlreiche verschiedene Bereiche und in all diesen Bereichen berate und verteidige ich als Rechtsanwalt für Strafrecht meine Mandanten – dazu gehören unter anderem Diebstahl, Betrug, der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verkehrsdelikte, Wirtschafts- und Computerkriminalität sowie Körperverletzung. Meine Tätigkeit als Pflichtverteidiger und Anwalt für Strafrecht in München beinhaltet darüber hinaus auch eine umfassende juristische Beratung im Falle eines Strafbefehls, einer Festnahme, einer Durchsuchung, einer Haft oder einer Untersuchungshaft.

Der Fokus meiner Arbeit liegt dabei auf verkehrstypischen Straftaten: Hierbei unterstütze ich meine Mandanten engagiert und professionell in Angelegenheiten wie zum Beispiel Nötigung, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr oder fahrlässige Körperverletzung. Eine Verurteilung bei dieser Art von Delikten kann beispielsweise den Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte im Verkehrszentralregister, die Anordnung eines Kurses zum Punktabbau, eines verkehrspsychologischen Beratungsgesprächs oder einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Im Bestfall kann eine Verurteilung durch das optimale strategische Vorgehen natürlich vermieden werden – aber auch wenn nicht, ist es wichtig die Konsequenzen und Bedeutung des Urteils oder auch die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte mit einem Strafverteidiger abzuklären.

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