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Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag, Abfindungsvertrag: was ist der Unterschied?

Durch einen Aufhebungsvertrag soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis möglichst einvernehmlich beendet werden. Aufhebungsverträge gibt es selbstverständlich auch in allen anderen Rechtsgebieten, aber hier soll nur das Arbeitsrecht von Interesse sein. Andere Begriffe für einen Auflösungsvertrag sind Auflösungsvertrag oder Abfindungsvertrag (oder Abfindungsvereinbarung etc.). Gemeint ist immer das gleiche, auch wenn die verschiedenen Begriffe jeweils einen anderen Aspekt des Vertrags in den Vordergrund rücken.

Warum Aufhebungsvertrag?

Ziel ist immer, ein bestehendes Vertragsverhältnis möglichst ohne Streit oder Gerichtsverfahren zur Zufriedenheit aller einvernehmlich zu beenden. Dies klappt nicht immer reibungslos, so dass oftmals die Hilfe eines versierten Rechtsanwalts dazu notwendig ist. Oft sind auch auf Seiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers jeweils ein Rechtsanwalt beteiligt. Dies hat den Vorteil, dass beide Seiten die Rechtslage kennen und auf dieser Grundlage ohne persönliche Beteiligung oder Emotionen den Vertrag verhandeln können. Selbstverständlich kommt ein Aufhebungsvertrag nur mit Einverständnis und in direkter Absprache mit Ihnen zu Stande.

Der Arbeitgeber hat oftmals ein Interesse an einem Aufhebungsvertrag, wenn kein außerordentlicher oder auch ordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, er aber trotzdem die Zahl der Arbeitnehmer reduzieren will oder muss oder eine(n) bestimme(n) Arbeitnehmer(in) loswerden will.

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