Es gilt: keine Aufhebungsverträge oder Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag unterschreiben, die der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt.
Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber derzeit einen Aufhebungsvertrag anbieten sollte, bitte unterschreiben Sie nicht sofort, sondern lassen Sie sich beraten. Entweder von Ihrem Betriebsrat, wenn vorhanden, oder einem Anwalt. Wir sind für Sie da und beraten Sie hierzu ausführlich.