Was kostet mich ein Anwalt im Arbeitsrecht?
Kosten sollten kein Hinderungsgrund sein für Ihr Recht zu kämpfen. Wie in allen Bereichen gilt auch hier: man bekommt das, was man bezahlt. Das bedeutet, dass eine entsprechend fachlich fundierte Vertretung oder Beratung auch entsprechend Geld kostet. Wenn hier am falschen Ende gespart wird, kann dies letztendlich teuer werden.
Eine Vergütungsvereinbarung regelt die anfallenden Kosten für die Zeit, die eine fachlich fundierte Bearbeitung benötigt. Dies ist für alle Beteiligten fair und transparent.
Natürlich ist im Voraus nicht immer genau zu sagen, wie viele Stunden Arbeit für eine bestimmte Tätigkeit anfallen werden. Jedoch lässt sich mit entsprechender Erfahrung meist eine realistische Einschätzung geben. Damit wissen Sie, was auf Sie zukommt und können entscheiden, ob Ihnen die anwaltliche Vertretung und Beratung das wert ist. Die Stundensätze für Rechtsanwälte schwanken zwischen 100 € und über 500 €, je nach Spezialisierung, Erfahrung, Örtlichkeit und gutem Ruf. In der Münchner Gegend wie auch in Starnberg kann ein Stundensatz von 250,00 € als Anhaltspunkt gelten. Auf den ersten Blick mag dies viel erscheinen. Wenn man aber bedenkt, dass markengebundene Autowerkstätten aber auch Stundensätze jenseits der 200,00 € haben, relativiert sich dies. In Einzelfällen sind selbstverständlich Abweichungen möglich.
Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Gebührenordnung. Sofern keine Honorarvereinbarung geschlossen wird, rechne auch ich mein Honorar nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab.
In vielen Fällen übernimmt auch eine Rechtsschutzversicherung die nach RVG anfallenden Kosten.
Das bedeutet für Sie, dass Sie eine optimale Beratung und Vertretung mit überschaubarem Kostenrahmen haben.
Sprechen Sie mich an und wir können alle Einzelheiten zu den Kosten gemeinsam und unverbindlich besprechen. Ich lege Wert darauf, möglichst frühzeitig eine transparente Kostenregelung zu treffen, damit Sie auch wissen, was Sie erwartet und es nicht im Nachhinein zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Eine Erstberatung bei Verbrauchern kostet maximal 190 € zzgl. USt. (§ 34 I S. 3 RVG)
