Kanzlei Peter Steinlehner

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Anwalt Arbeitsrecht München

Arbeitsrecht Rechtsanwalt Kündigung

Kanzlei für Arbeitsrecht Steinlehner

Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge:

Während in einem Arbeitsvertrag ein Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Rechten und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wird, kann ein Arbeitsverhältnis durch einen sogenannten Aufhebungsvertrag beendet werden. Beide Verträge bedürfen bestimmter inhaltlicher und formeller Elemente damit diese wirksam sind und sollten vor Unterzeichnung juristisch geprüft werden. Vor allem bei einem Aufhebungsvertrag gilt es einiges zu beachten, wie bestimmte Aufklärungspflichten oder die Möglichkeit einer Abfindungszahlung. Bei Arbeits- wie Aufhebungsverträgen kommt es in manchen Fällen mitunter auch vor, dass diese zum Beispiel unter zeitlichem oder psychischem Druck unterzeichnet werden – ob und wie solche Verträge durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung gelöst werden können, sollte individuell durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht juristisch abgeklärt werden.

Ausstehende Ansprüche auf Urlaub:

Unter bestimmten Umständen kann es vorkommen, dass Urlaubsanspruch aussteht. In manchen Fällen, wie beispielsweise durch das Beenden eines Arbeitsverhältnisses, kann ein solcher Urlaubsanspruch vom Arbeitgeber ausgezahlt werden, in anderen Fällen muss der Urlaub gewährt werden, in weiteren Fällen kann er zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Welche Rechte, Möglichkeiten und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben, darüber kläre ich meine Mandanten als Anwalt für Arbeitsrecht München auf.

Ausstehende Ansprüche auf Lohn:

Ist ein Arbeitgeber in Zahlungsverzug, so ergeben sich für den Arbeitnehmer verschiedene Handlungsmöglichkeiten und Rechte. So kann man beispielsweise die Arbeitsleistung verweigern oder Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangen. Wie ein Arbeitnehmer in solch einer Situation am besten vorgeht, kann durch einen Anwalt für Arbeitsrecht in München fachkundig und individuell abgeklärt werden.

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