Die gesetzliche Unfallversicherungfür Mitarbeiter gilt auch im Homeoffice. Allerdings nur, wenn der Unfall im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht.
Was bedeutet dies?
Wer sich einen Kaffee aus der Küche holen möchte und auf der Treppe stürzt, ist nicht versichert. Wenn Sie allerdings betriebliche Dokumente aus dem Drucker holen wollen, der im Keller steht, und Sie dabei auf der Treppe stürzen, dann sind Sie versichert.
Wenn Sie als Homeoffice-Arbeiter das vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsgerät, wie beispielsweise den Laptop durch eine umgekippte Tasse Kaffee beschädigen, so wird bei dieser Unachtsamkeit, also einer leichten Fahrlässigkeit, die Firma den Ersatz oder die Reparatur übernehmen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit („das kann jedem mal passieren“) teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit („das darf nicht passieren“) müsste an sich der Arbeitnehmer komplett dafür aufkommen, doch die Summe sollte in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Verdienst stehen. Bei vorsätzlichem Verhalten haftet der Arbeitnehmer für den Schaden.